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Neues Mieterschutzgesetz soll für bezahlbare Mieten sorgen
19.10.2018 - Die vor drei Jahren eingeführte Mietpreisbremse hat versagt. Jetzt berät der Bundestag über ein Mieterschutzgesetz, das auch in beliebten Gegenden für bezahlbare Mieten sorgen soll.

Das Anfang 2019 in Kraft tretende Gesetz bringt folgende Verbesserungen für Mieter:
- Kosten für eine Modernisierung können nur noch begrenzt umgelegt werden, die Miete darf um nicht mehr als 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche erhöht werden.
- Es gelten strengere Auskunftspflichten für Vermieter, z.B. über die Vormiete.
- Gezieltes Herausmodernisieren durch extreme Preiserhöhungen werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt. Mieter, die so aus ihren Wohnungen vertrieben werden, erhalten Anspruch auf Schadenersatz.
- Modernisierungsumlagen sollen in besonders versorgungsknappen Gebieten von 11 auf acht Prozent sinken.
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