Der Soli fällt weg - Mehr Bares für die Geldanlage

    Jetzt fiel er doch nicht schon im Juli 20 - stattdessen wurde mit dem Konjunkturpaket die Mehrwertsteuer für ein halbes Jahr gesenkt. Aber dass der Soli fällt, ist dennoch beschlossene Sache.

    Die Bundesregierung hat im November letzten Jahres die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags auf den Weg gebracht. Der Soli wird bisher als Zuschlag von 5,5 Prozent auf Einkommen- und Körperschaftssteuer erhoben.

     


    5,5 % mehr im Portemonnaie!

    Mit der neuen Regelung wird der Soli für ca. 90 Prozent der Zahler bis 2021 vollständig entfallen, so sieht es der Koalitionsvertrag vor: Die Freigrenze, bis zu der kein Soli anfällt, wird angehoben.
    Bisher lag die Freigrenze bei 972 Euro, ab 2021 wird sie bei 16.956 Euro der Steuerzahlung liegen. Das heißt, bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro wird zukünftig kein Solidaritätszuschlag mehr fällig.
    Außerdem wurde eine sogenannte »Milderungszone« beschlossen: Sie verhindert, dass sofort auf den vollen Steuerbetrag Soli erhoben wird. Dies betrifft weitere 6,5 Prozent der Soli-Zahler. Diese Milderungszone gilt bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 96.409 Euro.
    Bei Ehepaaren verdoppeln sich die jeweiligen Beträge.

     

    Wohin mit dem Überschuss?

    Mit dieser Ersparnis, die mehrere Hundert Euro im Jahr betragen kann, sollte man sich etwas gönnen - zum Beispiel eine Aufstockung der Altersvorsorge. Es wäre doch zu schade, wenn das schöne zusätzliche Geld einfach so wieder verschwände.

    Unser Tipp: Investieren Sie den Überschuss gleich in die betriebliche Altersvorsorge. Ihr Chef zahlt seinen Beitrag zur Versorgung dazu - so gewinnen Sie doppelt und bemerken es noch nicht einmal im eigenen Portemonnaie. Es werden weder Steuern noch Sozialversicherungsabgabe auf diese Beiträge fällig - jeder Cent zählt also für Ihre Rente.

     

    bAV: Was steckt dahinter?

    Die bAV gibt es in zwei Varianten:

    • Die betriebliche Altersversorgung: Hier übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge zur späteren Rente allein (die sogenannte »Betriebsrente«)
    • Die betriebliche Altersvorsorge: Das ist der Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber, der einen Teil der Beiträge auch zuschießt (hierzu ist er gesetzlich verpflichtet). Die Beiträge zahlen Sie mit einem Teil Ihres Bruttogehaltes - oder eben mit dem weggefallenen Soli!

    Mit Hilfe der bAV lässt sich die Rentenlücke verkleinern, die den meisten von uns droht. Ende 2017 hatten gut 18 Millionen Angestellte – das sind mehr als 50% der regulär Beschäftigten – Ansprüche auf eine bAV-Rente.

    Alternativ zur bAV können Sie das Geld natürlich auch in einer Riester-Rente oder eine flexible Geldanlage stecken. Hauptsache: Sie legen es klug an, damit sich der schöne Zusatzbetrag nicht in Luft auflöst.

    Wenn Sie sich früh genug Gedanken darüber machen möchten, was Sie mit dem Soli-Ersparten machen wollen, dann sind wir Ihnen gerne beim Nachdenken (und Vergleichen) behilflich. Gemeinsam finden wir die für Sie optimale Geldanlage und/oder Altersvorsorgeform!

    Wir freuen uns auf Ihren Anruf - oder kontaktieren Sie uns per Mail.

    Vorsorgen für die Zukunft

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